Michael Strotmann
Zur Person:
Als Kanzlei für Unternehmer haben wir nun auch das Arbeitsrecht mit dem Kollegen Strotmann kompetent besetzt. Das Arbeitsrecht ergänzt das Handelsvertreter- und Franchiserecht, das einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei bildet, optimal. Rechtsanwalt Strotmann setzte schon früh im Studium einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht und konnte berufliche Erfahrung sowohl aus Sicht der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite sammeln. In seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht einen seiner Interessenschwerpunkte. Um seine Kenntnisse zu vertiefen, hat er den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht besucht und im Juli 2009 mit Erfolg abgeschlossen. Rechtsanwalt Strotmann unterstützt die Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Prasse. Daneben betreut Herr Kollege Strotmann Fälle des allgemeinen Vertrags- und des Handelsrechts. Herr Kollege Strotmann ist dabei gleichermaßen beratend tätig, wie in der Vertretung der Mandanten vor Gericht. |
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